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Praxis & Sichtbarkeit

Reicht ein jameda-Profil als Website für deine Zahnarztpraxis?

Kurzantwort: Nein. Ein jameda-Profil hilft beim Gefundenwerden und sammelt Bewertungen, aber es ist keine eigene Website. Du wirst dort auch ohne Einwilligung mit einem kostenlosen Basisprofil gelistet, die Darstellung folgt den Regeln der Plattform, und neben deinem Profil kann Werbung für andere Praxen erscheinen. Für eine Zahnarztpraxis in Deutschland gehört beides zusammen – das Bewertungsprofil für Sichtbarkeit und Vertrauen, die eigene Website für die Entscheidung davor und für deine Pflichtangaben.

Was kann jameda gut – und was nicht?

jameda ist Deutschlands bekanntestes Arzt- und Zahnarzt-Bewertungsportal und gehört zur Docplanner-Gruppe mit Sitz in Warschau – nicht zu Doctolib. Das Portal ist stark darin, Bewertungen zu sammeln, in der Google-Suche aufzutauchen und Online-Terminbuchung anzubieten. Viele Patientinnen und Patienten schauen vor dem ersten Termin dort nach Sternen und Erfahrungsberichten. Diese Sichtbarkeit ist real und nützlich.

Ein jameda-Profil ist aber kein vollständiger Auftritt deiner Praxis. Es zeigt einen festen Ausschnitt im Plattform-Layout: Name, Fachgebiet, Adresse, ein paar Eckdaten und Bewertungen. Es erklärt selten gut, warum jemand gerade zu dir kommen sollte, und du bestimmst weder Aufbau noch Reihenfolge der Inhalte. Wie eine Praxis dort wirkt, entscheidet am Ende die Plattform.

Du bist auf jameda gelistet – ob du willst oder nicht

Das Basisprofil auf jameda ist kostenlos, und Zahnärztinnen und Zahnärzte werden dort auf Grundlage öffentlich zugänglicher Daten auch ohne aktive Einwilligung geführt. Das heißt: Ein Profil über dich existiert vermutlich längst, auch wenn du es nie angelegt hast. Du kannst es übernehmen und pflegen, aber die Plattform und ihre Spielregeln gehören dir nicht.

Genau an diesem Punkt hat der Bundesgerichtshof eine wichtige Grenze gezogen. Im Urteil vom 20. Februar 2018 (Az. VI ZR 30/17) entschied der BGH, dass jameda das Profil einer nicht zahlenden Ärztin löschen musste, weil sich das Portal nicht neutral verhalten hatte: Auf kostenlosen Basisprofilen wurde Werbung für zahlende Konkurrenz in der Umgebung eingeblendet, während zahlende Premium-Profile davon verschont blieben. jameda hat seine Darstellung danach angepasst, aber der Kern bleibt: Auf einem fremden Profil bestimmst du nicht selbst, was rundherum passiert. Auf deiner eigenen Website schon.

Was kostet jameda – und was bekommst du dafür?

Für Patientinnen und Patienten ist jameda kostenlos. Die Praxis zahlt für mehr Sichtbarkeit. Das Basisprofil ist gratis; die kostenpflichtigen Premium-Pakete schalten zusätzliche Reichweite bei jameda und Google, Online-Terminbuchung und weitere Funktionen frei. Laut unabhängigen Marktübersichten liegen die Premium-Pakete im Bereich von rund 119 Euro pro Monat (Gold Pro) bis rund 199 Euro pro Monat (Platin), jeweils bei Jahreszahlung und zuzüglich einer einmaligen Einrichtungsgebühr von etwa 299 Euro (Stand: 19. Juni 2026). Die genauen Konditionen vereinbart jameda individuell und ändert sie regelmäßig.

Wichtig dabei: Dieser Betrag kauft mehr Präsenz innerhalb der Plattform – nicht deine eigene, suchmaschinenfreundliche Website mit deinen Inhalten, deinem Impressum nach DDG und deiner Datenschutzerklärung. Zum Vergleich: Eine eigene LESTO-Website kostet 99 Euro im Monat, ist monatlich kündbar und hat keine Einrichtungsgebühr. Beides erfüllt unterschiedliche Aufgaben und schließt sich nicht aus.

Wo ein jameda-Profil keine eigene Website ersetzt

  • Leistungen erklären: Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung (PZR), Zahnersatz, Implantologie, Wurzelbehandlung, Kinderzahnheilkunde, Parodontologie oder Bleaching lassen sich auf der eigenen Seite ausführlich darstellen – statt nur als Stichwort im Profil.
  • Kasse, Privat und Selbstzahler trennen: Auf der eigenen Website kannst du klar sagen, was die gesetzliche Kasse zahlt, was über die GOZ als Privat- oder Selbstzahlerleistung läuft und wie ein Heil- und Kostenplan (HKP) mit Festzuschüssen für Zahnersatz funktioniert.
  • Neue Patienten und Angstpatienten ansprechen: Ob ihr neue Kassen- und Privatpatienten aufnehmt, ob es ein eigenes Konzept für Angstpatienten gibt und wie ihr mit Kindern umgeht, gehört prominent auf deine Seite.
  • Schmerz- und Notfalltermine zeigen: Patientinnen und Patienten mit akuten Zahnschmerzen suchen unter Zeitdruck. Eine klare Ansage – wie man kurzfristig einen Termin bekommt und was außerhalb der Sprechzeiten gilt – nimmt Druck vom Telefon.
  • Vertrauen aufbauen: Team, Qualifikationen und Tätigkeitsschwerpunkte, Praxisfotos, Ablauf des ersten Termins und häufige Fragen schaffen Sicherheit vor der Buchung.
  • Pflichtangaben kontrollieren: Impressum nach dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) und Datenschutzerklärung nach DSGVO sowie werberechtlich saubere Aussagen (Heilmittelwerbegesetz, HWG) gehören auf eine Seite, die dir gehört.

Welche Pflichtangaben gehören auf eine Zahnarzt-Website?

Seit dem 14. Mai 2024 regelt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die Anbieterkennzeichnung, die früher im Telemediengesetz (TMG) stand. Für eine Praxis-Website heißt das: ein vollständiges Impressum mit Name und Anschrift der Praxis, Kontaktdaten, der gesetzlichen Berufsbezeichnung „Zahnärztin“ oder „Zahnarzt“ und dem Staat, in dem sie verliehen wurde, der zuständigen Zahnärztekammer und Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) als Aufsicht sowie einem Hinweis auf die berufsrechtlichen Regelungen wie die Berufsordnung. Viele Landeszahnärztekammern stellen dafür fertige Impressum-Mustervorlagen bereit.

Dazu kommt eine Datenschutzerklärung nach DSGVO, die auf jeder öffentlich erreichbaren Seite leicht zu finden sein muss – ihr Umfang hängt davon ab, welche Daten die Website erhebt (Kontaktformular, Online-Termin, Analyse-Tools). Werbliche Aussagen unterliegen dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Wettbewerbsrecht: Heilversprechen, irreführende Vergleiche oder unzulässige Vorher-nachher-Darstellungen sind tabu. Auf einem jameda-Profil hast du auf diese Pflichtangaben nur begrenzten Einfluss – auf deiner eigenen Website volle Kontrolle.

Was gehört sonst noch auf die Website einer Zahnarztpraxis?

  • Klare Leistungsübersicht: Prophylaxe/PZR, Füllungen, Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen), Implantologie, Wurzelbehandlung, Parodontologie, Kinderzahnheilkunde, Bleaching und Schienen.
  • Hinweis zu Kassen-, Privat- und Selbstzahlerleistungen, zum Bonusheft und zum Heil- und Kostenplan für Zahnersatz.
  • Online-Termin oder klare Terminanfrage – gern direkt mit deinem Buchungs- oder Recall-System verbunden.
  • Team und Schwerpunkte: Wer behandelt, welche Tätigkeitsschwerpunkte und Fortbildungen, und wie läuft der erste Termin ab.
  • Praktische Angaben: Öffnungszeiten, Telefonnummer, Anfahrt, Parken, Barrierefreiheit und ein Link zum Google-Unternehmensprofil oder zur Karte.
  • Pflichtangaben: Impressum nach DDG und Datenschutzerklärung, gut auffindbar im Fußbereich jeder Seite.

jameda und eigene Website zusammen nutzen

Das ist kein Entweder-oder. Die sinnvolle Aufteilung: jameda und das Google-Unternehmensprofil sammeln Bewertungen und sorgen für lokale Sichtbarkeit. Deine eigene Website ist der Ort, an dem Patientinnen und Patienten dich verstehen, Vertrauen fassen und den Termin starten. Ein Buchungs-Button oder ein eingebundenes Terminfenster auf der eigenen Seite verbindet beides – ohne dass du die Hoheit über deinen Auftritt und deine Pflichtangaben abgibst.

Kurze Checkliste vor der Entscheidung

  • Öffne deinen aktuellen Online-Auftritt am Handy: Sieht jemand in unter einer Minute Leistungen, ob ihr neue Patienten annehmt und wie man einen Schmerztermin bekommt?
  • Prüfe, ob jameda-Profil, Google-Unternehmensprofil und Website bei Öffnungszeiten, Telefon und Leistungen übereinstimmen.
  • Stelle sicher, dass Impressum (nach DDG) und Datenschutzerklärung vollständig und leicht zu finden sind.
  • Halte fest, welche Selbstzahler- und GOZ-Leistungen du anbietest – und ob sie online überhaupt erklärt werden.
  • Überlege, über welche Suchbegriffe neue Patientinnen und Patienten dich finden sollen (z. B. „Zahnarzt Angstpatienten“ oder „Kinderzahnarzt Termin kurzfristig“), und ob dein Auftritt diese Wege abdeckt.

Das Fazit

Ein Bewertungsprofil und eine eigene Website machen verschiedene Dinge. jameda ist gut darin, Bewertungen zu sammeln und Sichtbarkeit zu schaffen – läuft aber nach den Regeln einer Plattform, auf der du auch ohne Einwilligung gelistet wirst. Deine eigene Website ist der Ort, an dem du Leistungen erklärst, Vertrauen aufbaust und an dem dein Impressum nach DDG, dein Datenschutz und deine Darstellung dir gehören. Für die meisten Zahnarztpraxen ist beides zusammen die richtige Antwort.

Quellen

Wie würde deine Website aussehen?

Schick uns deinen jameda-Link, dein Google-Unternehmensprofil oder ein paar Sätze zu deiner Praxis. Wir zeigen dir in 24 Stunden einen klaren Entwurf für deine Zahnarzt-Website – kostenlos, damit Bewertungsprofil und eigener Auftritt zusammenpassen.

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