Muss deine Website 2026 barrierefrei sein? Das BFSG für lokale Betriebe einfach erklärt
Kurzantwort: Es kommt darauf an, was deine Website tut. Wenn Kunden bei dir online kaufen, buchen oder Verträge abschließen, fällt deine Seite seit dem 28. Juni 2025 unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und muss barrierefrei sein. Wenn du ein Kleinstunternehmen bist und nur Dienstleistungen anbietest, bist du oft ausgenommen. Eine reine Info-Website ohne Online-Abschluss ist meist nicht direkt verpflichtet. Trotzdem lohnt sich Barrierefreiheit für fast jeden lokalen Betrieb, weil mehr Menschen die Seite nutzen können und Google sie besser versteht.
Seit wann gilt das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seither dürfen bestimmte Produkte und Dienstleistungen nur noch barrierefrei angeboten werden. Anders als bei früheren Regeln für öffentliche Stellen sind diesmal auch viele private Unternehmen betroffen, nicht nur Behörden. Das ist der Grund, warum gerade viele Inhaberinnen und Inhaber lokaler Betriebe verunsichert sind, ob ihre Website jetzt umgebaut werden muss.
Welche Websites müssen barrierefrei sein?
Entscheidend ist nicht, dass du eine Website hast, sondern was Kunden darauf tun können. Das BFSG zielt auf Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote, bei denen ein Verbraucher online und auf eigene Anfrage einen Vertrag abschließen kann. Eine Seite, die nur informiert, ist rechtlich etwas anderes als ein Shop oder ein Buchungssystem, über das direkt gebucht und bezahlt wird.
- Eher betroffen: Online-Shops, in denen Kunden Produkte kaufen und bezahlen.
- Eher betroffen: Buchungs- oder Terminsysteme, über die ein verbindlicher Vertrag zustande kommt, etwa Tisch-, Zimmer- oder Behandlungsbuchungen mit Abschluss online.
- Eher betroffen: Abo-, Liefer- oder Bestellfunktionen, die direkt auf deiner Seite abgeschlossen werden.
- Meist nicht direkt verpflichtet: reine Info-Websites mit Leistungen, Öffnungszeiten, Telefonnummer, Anfahrt und einem Kontaktformular ohne Online-Vertragsabschluss.
- Graubereich: Seiten, die zwar informieren, aber Kunden über eingebettete Tools direkt buchen oder bezahlen lassen. Hier lohnt sich eine genaue Prüfung.
Für viele klassische lokale Betriebe wie Handwerk, kleine Praxen oder Beratungsleistungen heißt das: Eine schlanke Info-Website mit Kontaktweg ist häufig nicht direkt vom BFSG erfasst. Sobald du aber online verkaufst, abonnieren lässt oder verbindlich buchen lässt, wird die Lage anders. Im Zweifel solltest du das mit rechtlicher Beratung zu deinem konkreten Angebot klären, statt dich auf eine pauschale Aussage zu verlassen.
Bin ich als Kleinstunternehmen ausgenommen?
Das BFSG kennt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, aber nur für Dienstleistungen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro erreicht. Bietest du als solcher Betrieb eine Dienstleistung an, bist du von den Barrierefreiheitspflichten des Gesetzes ausgenommen.
Was bedeutet barrierefrei bei einer Website konkret?
Die konkreten technischen Anforderungen stehen nicht im Gesetzestext selbst, sondern in der Verordnung zum BFSG. Für Websites orientieren sie sich an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf die Web Content Accessibility Guidelines verweist. Maßstab ist die Konformitätsstufe AA der WCAG 2.1. Inhalte sollen nach vier Prinzipien wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein.
- Wahrnehmbar: ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel oder Transkripte für Videos.
- Bedienbar: vollständige Bedienung per Tastatur, klar erkennbarer Fokus, keine reinen Mausfallen.
- Verständlich: klare Sprache, eindeutige Beschriftungen von Formularfeldern, verständliche Fehlermeldungen.
- Robust: sauberer Code, der mit Screenreadern und Hilfstechnologien zusammenarbeitet.
Für einen lokalen Betrieb sind das keine exotischen Anforderungen, sondern oft genau die Dinge, die eine Website ohnehin gut machen sollte: lesbar auf dem Smartphone, klare Kontraste, beschriftete Buttons und ein Kontaktformular, das auch ohne Maus funktioniert.
Was passiert bei Verstößen?
Die Marktüberwachung der Länder kann Anbieter prüfen, Mängel beanstanden und im Ernstfall Bußgelder verhängen. In der juristischen Fachliteratur werden Bußgelder von bis zu 100.000 Euro genannt. Hinzu kommt das praktische Risiko, dass Wettbewerber oder Verbände nicht barrierefreie Angebote abmahnen. Für einen kleinen Betrieb ist weniger die theoretische Höchststrafe das Problem als der Aufwand, eine bereits gebaute Website nachträglich umzubauen.
Lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht?
Ja. Selbst wenn deine Website rechtlich nicht erfasst ist, ist eine barrierefreie Seite für lokale Betriebe fast immer die bessere Seite. Mehr Menschen können sie nutzen, etwa ältere Kundinnen und Kunden, Menschen mit Seh- oder Bewegungseinschränkungen und alle, die unterwegs auf einem kleinen Display lesen. Viele Maßnahmen für Barrierefreiheit verbessern außerdem Ladezeit, mobile Bedienung und die Verständlichkeit für Google. Das zahlt direkt auf lokale Sichtbarkeit ein.
Der teurere Weg ist fast immer, eine Website ohne Rücksicht auf Barrierefreiheit zu bauen und später nachzurüsten. Wer eine neue Seite plant oder eine alte ersetzt, sollte Barrierefreiheit deshalb von Anfang an mitdenken, statt sie als Sonderprojekt zu behandeln.
Verantwortung
Barrierefreiheit ist Teil der Umsetzung. Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte und Struktur werden direkt mitgedacht.
Beim Baukasten oder selbst gebauten Theme liegt die Verantwortung für jede Anforderung bei dir.
Nachrüsten
Änderungen an Texten, Kontrasten oder Beschriftungen kommen per WhatsApp oder E-Mail und werden zeitnah umgesetzt.
Nachträgliche Anpassungen an einer fertigen Agentur- oder Baukastenseite kosten oft extra und dauern.
Rechtlicher Rahmen
Impressum, Datenschutz und ein klarer, bedienbarer Kontaktweg bekommen einen festen Platz.
Pflichtangaben und Bedienbarkeit verteilen sich über Plugins, PDFs und alte Seitenstände.
Was du jetzt prüfen solltest
- Kann ein Kunde auf deiner Seite online kaufen, abonnieren oder verbindlich buchen? Dann ist Barrierefreiheit für dich wahrscheinlich Pflicht.
- Bist du ein Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz und bietest nur Dienstleistungen an? Dann greift oft die Ausnahme.
- Verkaufst du Produkte, die unter das BFSG fallen? Dann gilt die Kleinstunternehmen-Ausnahme nicht.
- Lässt sich deine Seite vollständig per Tastatur bedienen und auf dem Smartphone gut lesen?
- Haben Bilder Alternativtexte und Formularfelder klare Beschriftungen?
- Sind Impressum und Datenschutzerklärung leicht erreichbar und aktuell?
Die Entscheidung
Ob deine Website unter das BFSG fällt, hängt davon ab, ob Kunden bei dir online abschließen und ob du ein ausgenommenes Kleinstunternehmen bist. Für viele kleine Betriebe mit reiner Info-Website ist die Pflicht nicht der eigentliche Punkt. Der eigentliche Punkt ist, dass eine barrierefreie, mobile und klare Website mehr Kunden erreicht und besser gefunden wird. Wer ohnehin eine neue Seite plant, baut Barrierefreiheit am besten von Anfang an ein.
Quellen
Wie würde deine Website aussehen?
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